Ummerstadt seit 837

 

Wenn wir über die Entstehung unserer Stadt sprechen wollen, müssen wir feststellen, dass das Gebiet des heutigen Südthüringen uraltes Siedlungsgebiet ist und durch diese Gebiet auch uralte Handelswege führten. Dies ist kein Wunder, liegt unsere Stadt doch fast mittig im heutigen europäischen Festland und viele Bewegungen der Menschen, ob von Nord nach Süd, oder von Ost nach West haben dieses Gebiet schon zu Urzeiten berührt.

So wird schon 1881 im Meininger Tageblatt von dem Fund eines Grabes am Mönchsberg berichtet dass möglicherweise aus der Bronzezeit (1700-800 v.C.) stammt. Ein weiteres Grab soll am Lehensberg gefunden worden sein. Man soll auch Hinweise für eine mögliche Ansiedlung in der Nähe des heutigen Bad Colberg, auf dem Brumberg, gefunden haben. Dort sollen Feuersteinmesser, Wetzsteine und Bruchstücke von Mühlsteinen entdeckt worden sein.

Wenn man dies im Zusammenhang mit der nachgewiesenen keltische Ansiedlung auf dem kleinen Gleichberg, der so genannten Steinsburg bei Römhild, betrachtet, so ist es nur folgerichtig anzunehmen, dass im heutigen Südthüringen schon lange vor unserer Zeitrechnung Siedlungen entstanden sind und auf Handelswegen Waren, die auch aus dem Mittelmeergebiet gekommen sein könnten und nach Norden transportiert, oder von Norden zu den Handelsorten im Süden gebracht wurden (z.B. Bernstein).

Der römische Geschichtsschreiber Tacitus berichtete über Kämpfe um Salzquellen im Jahr 58 n. C. zwischen den germanischen Stämmen der Chatten und der Hermunduren an einem Grenzfluss. Der Grenzfluss könnte die Werra oder die Saale gewesen sein. Die Chatten hatten sich westlich der Werra (Raum Eder, Fulda, Weser und Werra) angesiedelt. Das Wohngebiet reichte bis zur Werra. Östlich der Werra siedelten die Hermunduren. Gegen Ende des 4. Jahrhunderts nach Christus entstand aus elbgermanischen Stämmen - einem Zweig der Westgermanen - (Hermunduren, Angeln und Warnen) der Stammesverband der Toringi (Thüringer)

Wappen des Königreichs Thüringen

Dieser Stammesverband gründete das Königreich der Toringi (um 400 erstmals erwähnt). Ihr Reich hatte ca. 100 Jahre später eine beachtliche Größe erreicht, zuletzt von der Mittelelbe bis an die Donau. An der Spitze stand ein König. Aus dem Stammesnamen kann die Bezeichnung Thüringen entstanden sein.

Im Jahre 531 wurde Herminfried, der letzte König der Toringi, von dem Frankenkönig Theuderich I. (Dietrich), mit Hilfe seines Bruders Chlothar I., bei Burgscheidungen an der Unstrut, besiegt. Die Sachsen waren unter ihrem Heerführer Hattwigatte, an dem Sieg beteiligt. Das Reich wurde unter Franken und Sachsen aufgeteilt. Die Sachsen erhielten den nördlichen kleineren  und die Franken den südlichen größeren Teil. Im Herzogtum Franken wurde ein Gau Thüringen errichtet. Das Herzogtum wurde 939 von Kaiser Otto I. aufgelöst und in kleine Grafschaften aufgeteilt.

 

Aus dem Gau Thüringen entstand die Landgrafschaft Thüringen.

Aufteilung des Thüringer Königreiches nach 531 n. C.

Ein Hinweis, dass unsere Stadt vielleicht schon zu Zeiten des Königreichs Thüringen existent war, ist die fränkische Aufteilung des Nutzlandes. Der aufmerksame Beobachter sieht heute noch die so genannten „Striche“ d.h. schmale Landabschnitte die von Ost nach West verlaufen, die man auch „Bänder“ oder „Beete“ nennt. Sie deuten darauf hin, dass zu Zeiten der Frankenherrschaft hier schon Landwirtschaft betrieben wurde.

Die erste Erwähnungen unserer Stadt erfolgten in Urkunden vom 17. Oktober 837 und 2. Oktober 838. In beiden Urkunden geht es um Güter des verstorbenen Gaugrafen Asis, eines Neffen Karls des Großen,   die von einem Sigibald, der der Testamentsvollstrecker des Grafen war, zum Seelenheil des Grafen an das Kloster Fulda übergeben wurden.


(StA Marburg, K 426 (Codex Eberhardi, Bd. 2), Bl. 98)

In der Urkunde vom 17. Oktober 837 wird neben Gemünda und Seßlach an dritter Stelle ein Ort mit Namen „Underangewe“ oder „Untrangeuui“ (Ummerstadt) angeführt. Danach werden Walbur, Heldburg und andere Orte angegeben.

Diese Schenkung sollte 838 noch erweitert werden. In dieser Urkunde wird Ummerstadt als „Undrungeuueno marcu“ bezeichnet.

(Auszug aus „Codex Diplomaticus Fuldensis“, Dronke, Kassel 1850)

Es gibt aber auch Meinungen die die Ortsbezeichnung Underangewe und Undrungeuueno marcu anders deuten. Für den Verfasser ist die o.a. angeführte Erklärung wahrscheinlicher.
Es ist sogar eine frühere Nennung des Ortes möglich. In einer Urkunde vom 06. Februar 795, wo Egilolf mit seinem Sohn Helpholfes ihre Anteile von Gütern, die sie von ihren Vater Huntholf erhalten haben, an das Kloster Fulda geben, wird ein Ort "Vueterungen" genannt.
Schultes schreibt in den Erläuterungen zu Vueterungen: "Vielleicht die Stadt Ummerstadt".
(Schultes, Directorum Diplomaticum, Altenburg 1820; Schultes bezieht sich auf Schannat, Tradit. fuldens. p.52 No.105 und Pistorius S.R.G. Tom. III.p.554 No.24)

Zwischen 870, in dem eine weitere Erwähnung der Stadt (ein Werinbrath übergibt drei Morgen pflügbares Land an das Kloster Fulda), diesmal als „Untargeuuono“ bezeichnet, zu vermerken ist, und dem Jahr 1223 bleibt die Geschichte Ummerstadts im Dunkeln.

In dieser Zeit liegt die Zeit des Ostfrankenreiches, die Zeit Kaiser Karls III.( 882 – 887), die Bildung der Stammesherzogtümer, die Zeit  Heinrichs I. (919 – 936), die Regentschaft Otto I. (des Großen) (936 – 973), der salischen Kaiser (1024 -1125) und der Beginn der Herrschaft der Hohenstaufen ( ab 1125 ) die Zeit der Ungarnkriege, der Slawenfeldzüge, der vielen unseligen Kriegswirren zwischen den „mittel-deutschen“ Adligen und des 1. und 2. Kreuzzuges.

Es ist nur festzustellen, dass in dieser Zeit durch Umwandlung und Abschleifung aus der Bezeichnung „Untrangeuui“ oder „Undrangeuuono“ bzw. „Untargeuuno“ für unsere Stadt, der Name „Umerstat“ („Vmerstat“) wurde.

 (Auszug aus „episcopatus wirziburgensis, Monumenta“)

Eine weitere urkundliche Erwähnungen ist die am 1. Februar 1223 gesiegelte Urkunde ,  in der bestätigt wird, dass der Bischof Otto von Würzburg (von Lobdeburg) mit dem Abt des Klosters Neustadt am Main Güter zu Ummerstadt gegen Güter in Himmelstadt bei Karlstadt am Main tauscht.

In der Folge wird Ummerstadt immer wieder im Zusammenhang mit den verschiedensten Ereignissen erwähnt.


( StA Bamberg, Kloster Langheim, Urkunden 1245 IX)

In einem Rechtstreit nach dem 21. März 1245 bei dem es zwischen Herman von Rotenhan und dem Kloster Langheim um Besitz in Schlettach und Rodach geht, wird als Zeuge vor dem Gerichtsherren Hermann I., Graf von Henneberg, ein „Arnoldus, scultetus von Umerstat“ (Schultheiß von Ummerstadt) genannt.

 


(StA Bamberg, Kloster Langheim, Urkunden 1283 VIII 26)

In einer Urkunde vom 26.08.1283, in der der Bischof von Bamberg die Schenkung des Dorfes Lehen an das Kloster Langheim durch einen Marschalk Gundloh genehmigt, wird ein „Arnolus de Umstat“ erwähnt.

Als am 20. Januar 1290 Graf Konrad von Wildberg auf seine Lehensrechte an Gütern im Grabfeldgau entsagt, wird als Zeuge u.a. ein Ludwig, Pfarrer zu Ummerstadt, ein Heinrich genannt Wirt, Schultheiß in Ummerstadt und ein Arnold, Bürger aus Ummerstadt erwähnt. Mit dieser Urkunde ist bewiesen, dass Ummerstadt zumindest seit dem Jahr 1290 eine eigene Pfarrei hatte.


(StA Bamberg, Kloster Langheim, Urkunden 1290 I 20)

Am 25.April 1290 verkauft Bischof Manegold von Würzburg die Burg Geyersberg bei Seßlach mit den „Hintersassen“ (das sind Leute, die "hinter" einem Herrn sassen, d.h. einem Vogt, Gerichts- oder Grundherrn unterworfen waren) und den Zehnten zu …“Vmmerstat“ an Karl von Heldritt.

 


(Monumentorum Boicorum, Vol XI, S. 31 Nr XVII, 1. Seite, München, 1866)

12. September 1306 wird wieder eine Urkunde, das Kloster Langheim betreffend verfasst, in der ein „Hermann de Ummerstat civis Litenvels“ erwähnt wird.

( aus Regesta sive Rerum Boicarum Autographa, Vol V, München, 1836, S. 103)

 


(StA Bamberg, Kloster Langheim, Urkunden 1314 IV 1)

01.04.1314: Heinrich d. Ä. von Pünzendorf überträgt dem Kloster Langheim den Zehnt aus Horb, den vor ihm Herbert von Ummerstadt als Lehen innehatte

 

Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen gibt ca. 1319 für das Stift in Hildburghausen unter anderem Güter in „ville Sultzbach iuxta opidum Vmerstat site“. Das weist daraufhin, dass Ummerstadt zu diesem Zeitpunkt schon über das Stadtrecht verfügte. („opidum“ = befestigtes Landstädtchen)


(aus Monumentorum Boicorum Vol. 39, München 1823, S. 139)

 

Die Besitzungen der Herren von Wildberg in der Region des heutigen Südthüringen aber auch die um Coburg im 9. Jahrhundert kamen zum großen Teil als Erbgut der Burggrafschaft Würzburg 1157 in den Besitz der Grafschaft Henneberg.

Die Grafen von Henneberg, die sich nach ihrer Stammburg in der Nähe der Ortschaft Henneberg nannten, beherrschten ab ca. 1096 das heutige Südthüringen

Die Henneberger hatten von 1157 bis 1354 auch die Burggrafenwürde in Würzburg inne. Diese ging zwar im Machtkampf mit den Würzburger Bischöfen ebenso wie territoriale Besitzungen (z. B. um Münnerstadt) verloren aber die territorialen Besitztümer im jetzigen Südthüringen und in Franken blieben den Henneberger Grafen erhalten. Die bedeutendsten Städte Hennebergs waren Schmalkalden, Coburg und Suhl. (ab auch 1542 Meiningen) 

1190 teilte sich das Haus in die Linien Henneberg Botenlauben und Henneberg Strauf.

Der Sitz der Linie Henneberg Strauf war die Burg Strauf (heute Ruine, in der Nähe der Ortschaft Straufhain.)

Nach dem Aussterben der Herzöge Andechs-Meranien, die neben ihren Besitztümern in Südbayern auch fast ganz Oberfranken (Raum Bamberg, Coburg, Hirschberg, Hof an der Saale, Bernstein, Bayreuth, Kulmbach, Sonneberg) zu ihrem Herrschaftsgebiet zählten, fielen im Jahr 1248 deren Besitzungen um Coburg an die Grafen von Henneberg-Strauf.

Zwischen beiden Häusern bestanden auf Grund der Ehe von Poppo VI., dem Vater von Otto von Botenlauben, mit Sophie von Istrien verwandtschaftliche Beziehungen.

Graf Hermann I. von Henneberg-Coburg (1224–1290) erhielt nach dem Aussterben der Ludowinger 1249 von seinem Stiefbruder, dem Markgrafen Heinrich III. von Meißen ein Gebiet um Schmalkalden und formte aus dem Straufschen und dem Botenlaubener Erbe, dem Coburger Umland und weiteren Zugewinnen die „Neue Herrschaft“. Diese ging mit dem Tod seines Sohnes Poppo VIII. 1291 als Erbe Hermanns Tochter Jutta von Henneberg-Coburg durch deren Ehe mit dem askanischen Mitregenten Markgraf Otto den Langen von Brandenburg zu Salzwedel an das Kurfürstentum Brandenburg verloren.

(Otto der Lange von Brandenburg zu Salzwedel setzte während seiner Abwesenheit den Grafen Wolfgang von Barby zum Pfleger (Verwalter) der Herrschaft ein.)

Durch die Vermählung von Jutta von Brandenburg, einer Enkelin der Jutta von Henneberg-Coburg, mit dem Sohn des Fürstgrafen Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen, Heinrich VIII., gelangte die Pflege Coburg 1312 als Mitgift wieder an die inzwischen gefürstete Grafschaft Henneberg, die damit ihre größte territoriale Ausdehnung erreichte

Katharina von Henneberg-Schleusingen, eine Tochter der Jutta von Brandenburg, hatte durch die Heirat mit dem Markgrafen Friedrich dem Strengen von Meißen den südöstlichen Teil der „Neuen Herrschaft“ (mit Coburg und dem Umland) an das Haus Wettin gebracht.

1353 fällt Ummerstadt als Erbteil der Hennebergerin Sophie, die jüngste Tochter der Jutta von Brandenburg und Erbin von Hildburhausen, dem Heldburger Unterland und den Ländern um Eisfeld, an deren Gemahl Burggraf Albrecht von Nürnberg. Der Burggraf stirbt 1361. Nach dem Tode der Burggräfin Sophie, 13 Jahre später, kommt Ummerstadt durch Vertrag an den Ehemann ihrer Tochter Margarethe, Landgraf Balthasar zu Thüringen und Markgraf zu Meißen und damit unter die Herrschaft der Wettiner. Die Wettiner sind in den verschiedenen „Linien“ bis 1918 Landesherren geblieben.

Balthasar im Kampf gegen Raubritter

Der Thüringer Landgraf Balthasar war es auch, der auf Antrag der Ratsherren von Ummerstadt, am 2. Dezember 1394 alte, verloren gegangene Stadtrechte und Privilegien (u. a. im Jahr zwei Jahrmärkte, zu Bartholomäi am 24. August und zu Andreä am 30 November, dazu jeden Donnerstag einen freien Wochenmarkt abzuhalten) erneuert hat. Zu diesen Stadtrechten gehörte auch die untere Gerichtsbarkeit, das Recht sich durch Mauern und Wälle zu schützen, die Garantie der Freiheit der Bürger, also auch keine Leibeigenschaft und das Recht Bier zu brauen.

(Auszug aus der Urkunde von 1394)

 (sinngemäß: Wir Bathasar von Gottes Gnaden Landhraf zu Thüringen und Markgraf zu Meissen bekennen und tuen kund öffentlich mit diesem Briefe, daß vor uns kommen sein die Bürger unsers Stedleins Ummerstad und uns haben bericht um Briefe, die sie hetten gehabt von Alter der Herrschaft von Hennebergk über Ire jahrmerkte, Wochenmerkte und Ire Stadtfreiheit, das Ine die verwarloset sein und verloren haben und uns gebeten haben demuthiglichen darüber andere unser Briefe zu geben. Haben wir angesehen Ire geberchen und Notturft und Ine gegeben und geben furder mehre von uns und unsern Erben, Stadtfreiheit und Recht zu haben, und zwene freye Jarmerkte, die alle jar jerlich sein sollen, Einer auf Sant Barttolmestagk, der ander uf Sant Andrestagk, der H. zwelf Potten. Derer Fryung und Geleit jegliches drey tage vor und drey tage nach den genanten tagen stehen und werden soll Uns einen freyen Wochenmarckt, der alle Wochen sein soll uf den Donnerstage des Stadt Rechten freyung und Geleits man gebrauchen soll, und es damit halten, als das gewohnlich ist, und gehalten wird in unsern Stedten Eßefeld und Hiltpurgkhausenn, ohngeverde. Und als dieselben unsere Burgere alle jare jerlich zu rechten bete der Herrschafft bißher achtzigk Pfund Heller Landwerting, halb uf Sant Walpurias und halb uf Sant Michaelis tage gepfleget haben zu geben, bey der jerlichen rechten bete uns zu geben, wollen wir sie surder lassen, uns unsern Gnaden uns und unsern Erben zu geben, als lange wir oder unser Erben erkennen, nach unsern Gnaden und Guten, das sie mehre gethun mogen. Auch behalten wir uns unser Gerichte in den obgenanten unsern Stetlein, als wir das vor bißher gehabt han, ohne Geuerde. Des zu Urkunde haben wir unser Secret an disen briff lassen hengen der geben ist zu Hektburgk nach Christ Geburt dreizehen hundert und vier und neunzigk (1394) Jahre an der Mitwochen vor Barbara)

Da diese Stadtrechte als „alte“ bezeichnet werden, ist es nicht abwegig anzunehmen, dass die Stadtrechte schon viel früher erworben wurden, möglicherweise in der Zeit Heinrich I. des Städtegründers oder seiner nächsten Nachfolger. Klar ist, dass 1319 Ummerstadt eindeutig als Stadt bezeichnet wird und das die Hinweise von 1290, 1245 und auch von 1150 auf städtische Verfassungen hinweisen. Ein Beweis dafür fehlt leider, so dass Ummerstadt seine Stadtwerdung mit dem Jahr 1394 rechnet.

Die Ummerstädter ließen sich das Stadtrecht bei jedem Herrschaftswechsel neu bestätigen bzw. verbriefen.

Mit der Wettinischen Teilung von 1485 gehört Ummerstadt als Teil der „Pflege Coburg“ zur „Ernstischen Linie“; zum Kurfürstentum Sachsen unter Kurfürst Ernst (1464 -  1486).

 

 

Sein Nachfolger war Friedrich III. (der Weise), (1486-1525) der der Große Unterstützer und Beschützer Martin Luthers war.

Dessen Nachfolger Johann der Beständige (1525 – 1532) war Mitbegründer des Schmalkaldischen Bundes.

Nach dem Schmalkaldischen Krieg (1546 - 1547 ) musste Johann Friedrich der Großmütige die Kurwürde an seinen Vetter Moritz aus der „albertinischen Linie“ abtreten. Er war von 1547 bis 1552 als Verlierer des Schmalkaldischen Krieges in Gefangenschaft, regierte aber nach seiner Freilassung als Herzog und residierte in Weimar. Johann Friedrich II., der Mittlere, verwaltete als Sohn Johann Friedrich des Großmütigen zunächst das Herzogtum Sachsen mit seinem Bruder Johann Wilhelm I. Maria bis zur Entlassung ihres Vaters. Beide traten dann 1554 seine Nachfolge an.



Wettinische Lande 1554-1813

1572 mit der Erfurter Teilung wurde das Herzogtum Sachsen aufgeteilt. Ein Sohn von Johann Friedrich dem Mittleren,  Johann Casimir erhielt Sachsen - Coburg. (Zu seinem Herrschaftsbereich gehört auch das „Gericht Heldburg“ und damit auch Ummerstadt) Sein Bruder Johann Ernst Sachsen - Eisenach. So blieb für Johann Wilhelm I. Sachsen - Weimar.

Die Erfurter Teilung war der Beginn zahlreicher Erbteilungen und Zusammenschlüsse der verschiedenen Herzog- und Fürstentümer der Wettiner im Thüringer Land. Ummerstadt fiel zunächst 1603 an das Herzogtum Sachsen-Weimar.

Über eine weitere Teilung nach Sachsen – Coburg  -  Eisenach. Diese Länder wurden zunächst geteilt in Sachsen - Coburg und Sachsen - Eisenach aber 1633 wieder zu Sachsen- Coburg - Eisenach zusammengeführt.

 

 

In der Ernestinischen Teilung (Altenburger Erbteilungsvertrag vom 12. Februar 1640), nach Erlöschung der Eisenacher Linie, wurden die Besitzungen Coburg, Gotha und Eisenach auf die beiden noch bestehenden Linien Sachsen – Weimar und Sachsen – Altenburg aufgeteilt.

Das  Coburger Land fällt durch Losentscheid an Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg. Herzog Friedrich Wilhelm II. stirbt 1669, drei Jahre später Erbprinz Friedrich Wilhelm III., womit die Linie Sachsen-Altenburg erlischt. Dreiviertel des Altenburger Gebietes, unter anderem auch die Coburger Gebiete, sichert sich im Gothaer Teilungsvertrag 1672 der neue Landesherr Herzog Ernst I. "der Fromme" von Sachsen-Gotha, der 1675 stirbt. Die Regierungsgeschäfte von Sachsen-Gotha übernimmt der älteste Sohn Friedrich auf Wunsch des Vaters zusammen mit seinen anderen sechs Brüdern.

Ummerstadt gehört jetzt zum Herzogtum Sachsen - Gotha.

Herzogtum Sachsen-Gotha

Da der Versuch der gemeinsamen Hofhaltung im Schloss Friedenstein in Gotha scheitert, wird 1680 das Erbe auf die sieben Brüder verteilt.

Es wurde 7 kleine Herzog- bzw. Fürstentümer gegründet.

Ummerstadt fiel an das Herzogtum Sachsen -  Hildburghausen.

Herzogtum Sachsen -  Hildburghausen

Nachdem die Linie Sachsen  - Gotha - Altenburg 1826 ausgestorben war erfolgte eine Neugliederung der ernestinischen Herzogtümer, wobei der Großteil der Güter vom Herzogtum Sachsen -  Hildburghausen, auch das Amt Heldburg und damit auch Ummerstadt an das Herzogtum Sachsen -  Meiningen fiel.

 Herzogtum Sachsen-Meiningen

Das Herzogtum Sachsen Meiningen hatte bis zur erzwungenen Abdankung des Regierenden Herzogs Bernhard III am 10. November 1918 Bestand.

Ummerstadt war nun seit 1484 in acht unterschiedlichen Herzog- oder Fürstentümer angesiedelt. Für die Bewohner unserer Stadt war ein Wechsel eines Herrschers eigentlich fast ohne Bedeutung. Die einfache Bevölkerung war von der politischen Willensbildung ausgeschlossen und so kam es nur darauf an ob man einen „strengen“ oder einen „milden“ Herrscher bekam. Da während der ganzen Zeit die Glaubensrichtung der Herrscher evangelisch blieb, war auch hier kein Konflikt entstanden.

Der 1918 ausgerufene Freistaat Sachsen – Meiningen existierte bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920

Hauptstadt des Landes Thüringen war Weimar.

Ummerstadt war Teil des neu geschaffenen Landkreises Hildburghausen.

Nach Ende des II. Weltkrieges wurde das Land Thüringen aufgrund der alliierten Vereinbarungen von Jalta, Teil der sowjetisch besetzten Zone.

Nach Gründung der DDR wurden 1952 die Länder in  aufgelöst und neue Verwaltungsbezirke eingeteilt. Ummerstadt gehörte zum Bezirk Suhl und war weiterhin Teil des Landkreises Hildburghausen.

Thüringer Wappen bis 1952

1990, nach der Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik Deutschland wurden auf dem Gebiet der ehemaligen DDR Bundesländer u. a. auch der Freistaat Thüringen gegründet.

Landeswappen des Freistaates Thüringen

Nachdem unsere 1175 jährige Stadt Ummerstadt während des DDR-Regimes im Grenzsperrgebiet von allem abgeschnitten war, liegt es jetzt, als eine der kleinsten Städte der Bundesrepublik Deutschland,  im Landkreis Hildburghausen des Freistaates Thüringen, wieder in der Mitte Deutschlands.

 

 

Verfasser:                                                                                         

Eberhard Eichhorn
Viehmarkt 99

98663 Ummerstadt

 

 

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