Nicolaus von Ummerstadt

(Ummerstat, von Vmerstat)

 

In Ummerstadt könnte  im 14. Jahrhundert eine Niederadelsfamilie ansässig gewesen sein.

In einer Urkunde von 1314 wird der Name Herbert von Ummerstadt erwähnt und 1325 taucht in einer weiteren Urkunde  der Name Hermann von Ummerstadt auf. In einer Urkunde vom 11. Februar 1326 wird entschieden das eine Gertrud von Ummerstadt und ihre Erben dem Kloster Veßra leibeigen sei.

Es ist auch möglich, dass die Bezeichnung „von Ummerstadt“ nur einen örtlichen Bezug hat.In einer Veröffentlichung über das Stift Haug in Würzburg wird ein Nicolaus von Ummerstadt genannt.

 

Nicolaus von Ummerstadt soll dieser in Ummerstadt ansässigen Niederadelsfamilie angehört haben.Über seine Jugend und seinem Werdegang sind keine Informationen auffindbar.  

In den Unterlagen die gefunden werden konnten steht u. a.  im Würzburger Lehenbuch, dass 1335 die Brüder Johannes und Nikolaus von Ummerstadt Leheninhaber gewesen seien.

Der Edelknecht Johannes hätte sich auch „de Reno dictus Omstat“ genannt (1368), weshalb die Vermutung, der Kanoniker Walkun vom Rhein sei mit ihnen verwandt gewesen, nicht ganz unberechtigt erscheine.

Ein Edelknecht war ein adliger, ritterblütiger, erwachsener, aber noch nicht zum Ritter geschlagener oder mit dem Schwert umgürteter mittealterlicher Krieger oder Edelmann.

 

Walkum vom Rhein (Walkan, Walko gen. de Reno, vom Rine, Reyn) entstammt einem ritterblütigen Geschlecht von Rhein, die  in Franken zahlreiche bischöfliche Lehen innehatten.

 

Nikolaus von Ummerstadt war ab 1374 bis 1385 Vikar an der Kirche St. Peter und Paul

in Würzburg.

1385 gelingt ihm der Aufstieg zum Hauger Kanoniker.

Die erste Peter-und-Pauls-Kirche wurde als Pfarrkirche der südlichen Altstadt in romanischer Zeit erbaut. Sie wurde im Hochmittelalter durch einen gotischen Neubau ersetzt. In den Jahren 1717 bis 1720 entstand nach ein  barocker Neubau unter Einbeziehung der romanischen Türme und des gotischen Chors.

 

 

Würzburg mit dem "Stift Haug" im Vordergrund links

 

 

 

 

„Stift Haug“ erinnert an eine geistliche Instutition, und an eine untergegangene romanische Kirche, die weit vor den Mauern des alten Würzburg lag - etwa am heutigen Bahnhofsgelände.

Die Geschichte des Stifts geht auf eine unter Bischof Heinrich I errichtete Kapelle in der Weinlage Schalksberg zurück. Sie entstand vermutlich um 997, und wurde um 1000 als Chorherrenstift  wiedergegründet. In einer Urkunde des Kaisers Heinrichs II. wird die Neugründung 1002 erstmals genannt. Von seiner Lage auf einem Hügel (mhd. „houc“) erhielt das Stift den Namen „St. Johannes in Stift Haug“, seine Bewohner waren demnach „die Herren vom Berg“.

Das  Stift Haug lag ungeschützt vor den Stadtmauern der Stadt Würzburg und war  in un-ruhigen Zeiten immer gefährdet. Stift Haug wurde oft  überfallen, geplündert und geschädigt. Besonderer Schaden entstand während des 30-jährigen Kriegs als die schwedischen Soldaten begannen die Kirche abzureißen.

Sie wurde aber wieder instand gesetzt und 1637 geweiht.

Als 1657 die Gebäude und die Pfarrkirche  der geplanten Neubefestigung Würzburgs im Wege stand, wurde der gesamte Komplex abgerissen und der der Hügel abgetragen.

1670 – 1691 wurde in der heutigen Bahnhofstraße in Würzburg die neue barocke Kirche, die jetzige Hauger Pfarrkirche, durch Antonio Petrini erbaut.

1803  wurden, im Rahmen der Säkularisation die Würzburger Stifte – auch Stift Haug – , durch den Bayerischen Staat aufgehoben und das Vermögen eingezogen. Die Stiftskirche ging zwar auch in den Staatsbesitz über, blieb aber als Pfarrkirche erhalten.

 

Nicolaus von Ummerstadt war einer der wenigen Vikare, dem der Aufstieg zum Kanoniker gelang.

Durch seine Stiftungen, er scheint auch Besitz bei Hammelburg und Fuchsstadt besessen zu haben, gab er ein Zeugnis persönlicher Frömmigkeit. Noch zu Lebzeiten verfügt er, dass an seinem künftigen Jahrtag jedem Kanoniker und Vikar eine Semmel und ¼ l Wein gestiftet wird.

Nicolaus von Ummerstadt stirbt am 18. Oktober 1393.

 

Bemerkungen:

 

In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet der Begriff Vikar den Inhaber eines Hilfsamtes, welchem durch Delegation bestimmte Befugnisse übertragen worden sind. Das Hilfsamt des Vikars kann dauerhaft oder vorübergehend (interimistisch) verfasst sein. Vikariate wurden im Mittelalter häufig von Privatpersonen gestiftet und konnten sich auf einen einzelnen der in der Regel dutzenden Altäre einer Stadtkirche beziehen, an welchem der so finanzierte Vikar „auf ewige Zeit“ Seelenmessen für den Stifter oder dessen Familie zu halten hatte.

 

Kanoniker, auch Stiftsherren (Stiftsdamen) oder Chorherren (Chorfrauen) genannt, sind Kleriker aller Weihestufen, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche  an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der Heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft.

 

Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein Probst oder auch Abt, manchmal ist die Leitung auch einem Dekan oder Proir übertragen.

Das Mitglied eines Kathedralkapitels bezeichnet man als Domkapitular, das Mitglied eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als Kanonikus oder Chorherr. Ein jedes dieser Kapitel kann darüber hinaus verdiente Geistliche, im Ausnahmefall auch Laien besonderen Ranges, mit dem Titel eines Ehrenkanonikers auszeichnen.

 

 

Verfasser:                                                                                         

Eberhard Eichhorn
Viehmarkt 99

98663 Ummerstadt